Last update: 20.01.2012
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HÖRBEHINDERUNG
Es gibt verschiedene Arten von Hörschädigungen:
- Leicht schwerhörig
- Mittelgradig schwerhörig
- Resthörig
- Gehörlos
LEICHT SCHWERHÖRIG
Leicht Schwerhörige sind in der Öffentlichkeit nicht auffallend. Sie haben keine Kommunikationsschwierigkeit mit der „hörenden Welt“ und können telefonieren. Sie besitzen selten ein Hörgerät.
Mittelgradig schwerhörig
Die mittelgradig Schwerhörige haben es schwerer. Sie brauchen oft Hörhilfe. Die Kommunikation mit der „hörenden Welt“ ist etwas problematisch. Wenn es in ihrem Umwelt sehr laut ist, z.B. in Discos, Parties, Vorlesungen, usw., müssen mittelgradig Schwerhörige sich sehr konzentrieren, um den Gesprächspartner gut verstehen zu können.
Hochgradig an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (resthörig)
Resthörig grenzt sehr nah an die Taubheit. Ohne Hörhilfe können sie keine Geräusche hören. Sie müssen das Gesagte von den Lippen ablesen oder benötigen einen Gebärdensprachdolmetscher. In der Dunkelheit haben sie Schwierigkeit, da sie die Lippen nicht mehr so gut sehen können. Telefonieren ist nicht möglich oder sehr schwer.
Taubheit (gehörlos)
Man hört nichts mehr. Die Gehörlosen sind auf die Gebärdensprache bzw. auf das Lippen ablesen angewiesen. Die Kommunikation mit der „hörenden Welt“ bereiten ihnen oft Probleme, da der Hörende die Gebärdensprache selten beherrschen können.
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